Verhinderungsurlaub

Ein Beitrag von Dirk Lenz

19 Februar 2022

Long Beach Nördliches Zypern

Was ist die Verhinderungspflege?

Anspruch auf Verhinderungspflege hat man nach 6 Monaten nach Zuerkennung des Pflegegrades 2 oder höher. Sollte nun die Person, die die Pflege durchführt, einmal eine Auszeit von der Pflege brauchen, krank werden oder auch einfach mal stundenweise eine Auszeit benötigen, dann kann man die Verhinderungspflege bei der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen beantragen. Beim Antrag muss man gleich die Person mit angeben, die als Ersatz eingesetzt wird. Zudem wird unterschieden, ob es sich um Verhinderungspflege weniger oder mehr als 8 Stunden am Tag handelt.

Bei der Verhinderungspflege an mehr als 8 Stunden geht die Pflegeversicherung von einer tageweise Verhinderungspflege aus und für jeden Tag der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um 50% gekürzt.

Die Genehmigung der Verhinderungspflege

Die Genehmigung der Verhinderungspflege erfolgt in der Regel ohne Probleme und dann stehen pro Kalenderjahr 1612,00 Euro zur Verfügung. Sollte die Verhinderungspflege von einem nahen Angehörigen erbracht werden, gibt es nur das 1,5 fache des Pflegegeldes plus ggf. anfallende Fahrtkosten. Der gleiche Betrag steht dann nochmal für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Hier würde der Pflegebedürftige für die Zeit in einem Pflegeheim untergebracht. Sollte dies für Sie nicht in Anspruch kommen, hat der Gesetzgeber entschieden, dass 50% der Kurzzeitpflege noch in Verhinderungspflege umgewandelt werden kann. Somit können maximal 2418,00 Euro für Verhinderungspflege genutzt werden.

Nach erbrachter Verhinderungspflege füllt man in der Regel den zugesendeten Abrechnungsbogen der Pflegeversicherung aus und schickt diesen unterschrieben an die Pflegeversicherung. Nach kurzer Zeit wird Ihnen dann der bezahlte Betrag für die Ersatzpflegekraft erstattet.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man diesen Betrag auch, die die Kosten der Pflege beim Pflegeurlaub nutzen. Somit wird der Pflegeurlaub nur so viel kosten, wie ein ganz normaler Urlaub, den man in einem Reisebüro buchen wird.

Sollten Sie Fragen haben zum Thema Pflegeurlaub und Verhinderungspflege, sprechen Sie mich einfach an.

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